Motorradreifen Größe ändern…

…bzw. mal eben eine andere Größe eintragen lassen. 😀

Motorradreifen sowie deren Bezeichnugen in den Motorradpapieren sind wohl die größten Mysterien seit der Erfindung der motorisierten Zweiräder… was darf man und was darf man nicht und wieso ist das eigentlich so??? Nun um es vorweg zu nehmen… das will ich eigentlich gar nicht erklären. Fakt ist jedoch das eine Markenbindung in der Bundesrepublik nach wie vor bestand hat, auch wenn die EU das gerne anders hätte. Lediglich die Verantwortung zum ausrüsten mit geeigneter Bereifung hat sich verschoben und wen wunderts das das jetzt alles beim Fahrzeughalter hängen geblieben ist. Um es ganz einfach aus zu drücken – für Fahrzeuge älten Datums mit Eintragungen in den Fahrzeugpapieren bzw. in der Betriebserlaubnis nach nationalem Recht hat sich nichts geändert, hier gilt weiter das was in den Fahrzeug Papieren bzw. der Betriebsanleitung steht. – für Fahrzeuge nach EG Zulassung gelten als Vorgabe nur die Reifengröße und Bauart, es sei denn es ist ein weiterer zusatz Eintrag in den Papieren vorhanden. Als Begründung hierfür ist in div. Qellen immer wieder der Hinweis auf die fehlende allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung  in Deutschland zu finden. Mal schauen wie lange das noch zieht .

Aber was tuen wenn einem das nicht zu sagt bzw. beschriebene Reifen im Handel nicht mehr verfügbar sind?

Hier hilft nur… Reifenfreigabe vom Motorrad- oder Reifenhersteller besorgen… eine Bescheinigung vom Motorradhersteller über den Wegfall der Herstellerbindung und eine Änderung der Fahrzeugpapiere bzw. Einzelabnahme und entsprechender Änderung der Fahrzeugpapiere.

Ich hab mich für mein altes Wintermotorrad… eine betagte Honda CB450N für letzeres entschieden…allerdings nicht weil es keine Freigabe dafür gibts, sonder weil der Vorderreifen in der original Größe 3.60¨ nur noch sehr eingeschränkt erhältlich ist und das Teil mit und mit umgebaut werden soll incl. Anpassung der Reifengrößen.

Grundsätzlich gilt das Gutachten zur Eintragungen solcher Art von den ZuständigenÜberwachungsStellen (ZÜS), in Westdeuschland nur von Fa.T.. und im Osten der Republik von der Fa.D…. durchgeführt werden, dabei spiel es keine Rolle wo man her kommt. Mit dem Entsprechenden Gutachten muss man dann allerdings zu ¨seiner¨ also für den Zulassungsbezirk zuständiger KFZ-Zulassungsstelle und die technische Änderung eintragen lassen.

Hört sich alles ziehmlich komliziert an und nach viel Geld aber das muss nicht sein wenn man bestimmte Voraussetzungen und vor allem Empfehlungen befolgt. Einfach machen und plump hin fahren mit dem Motto ¨mach mal¨ funktioniert da meist nicht… jaja die lieben Überwachungsvereine, ungeliebter Freund oder so…aber das muss nicht sein.

Hier ein paar Tipps…

1. Genau überlegen was man überhaupt will, nur ReifenTyp oder auch die Größe ändern? ( bei mir wars Beides)

2. Unterlagen sammel z.B. von vergleichbaren Motorrädern des Herstelles… meist Vorgänger oder Nachfolgemodell der entsprechenden Baureihen.

3. Reifen aussuchen und vielleicht sogar schon die technischen Unterlagen der Hersteller anfragen und vor allem bei Größenänderungen nachmessen ob genügend Platz für den Reifen da ist.

4.  Bei der ZuständigenÜberwachungsStelle (ZÜS) anrufen nach einem Kollegen fragen, der einen bei einer Beratung und Erstellung eines Gutachtens für eine Reifenänderung behilflich sein könnte. ( wenn Ihr hier schon keine gescheite Antwort erhaltet sucht Euch eine andere ZÜS Vertretung) und gleich einen Termin vereinbaren für eine persönliche Beratung. (ein Telefonat kann kein perönliches Vieraugengespräch ersetzten und denkt immer daran die Igenieure sind auch nur Menschen.)

5. Beratungsgespräch mit oder ohne Maschine bleibt euch überlassen. Dem Kollegen erzählen was man machen möchte und vorallem wieso (technische/optische Gründe oder mangels Ersatzbeschaffung?) Fragen was machbar ist und nicht vorgeben was machbar sein könnte. Nach Rückfrage evtl. auf vorhandene Unterlagen und Vergleichmaschinen hinweisen aber niemals aufdrängen. Fragen was für Kosten auf Euch zu kommen. Wenn Ihr entsprechende Infos über das machbare habt auf jeden Fall alles kurz schriftlich festhalten incl. dem Namen des Prüfingenieurs. (Schmierzettel reicht) Danach gehts ans eigentliche doing.

6. Vorbereitung am Motorrad. Die ZÜS erstellt grundsätzlich nur Gutachten und ändert keine Fahrzeugpapiere und es gibt nur ein Gutachten für das was auch verbaut ist. Also ab zum Reifenhändler und den empfohlenen Reifen bzw. einen Reifen Eurer Wahl mit entsprechender Größe montieren lassen. Aber Achtung es gibt nur für diesen Reifen bzw. Reifenhersteller dann ein Gutachten. Wenn der Reifen drauf ist darauf achten das überall Platz genug ist (Engstellen sind meist Kette, Heck beim einfedern oder Schutzblech, denkt daran ein Reifen walgt und braucht im Fahrzustand evtl. etwas mehr Platz als im Stand). Bei montiertem Hauptständer unbedingt den Abstand im hochgeklappten Zustand überprüfen, falls hier was schleift heißt es ändern oder abbauen! Unterlagen für den entsprechenden Reifen besorgen und zur Abnahme mit nehmen.

7. Gutachten erstellen lasssen… Termin vereinbaren und zwar mit dem Kollegen mit dem Ihr Euch vorher schon getroffen habt. Nur er weiß wass Ihr wollt und wird sicher auch zu seinem Wort stehen Euch das so einzutragen. Alle Papiere zu Eurem Termin mit nehmen und pünklich sein. Die Begutachtung hängt dann relativ von den entsprechenden Unterlagen ab und ob der Prüfer auf eine Probefahrt besteht, oft kann bei entsprechenden Referenzen auch darauf verzichtet werden. Habt Ihr hier vorher nicht sauber gearbeitet,  z.B. beim Abstände kontrollieren oder bei fehlenden Unterlagen, wird eine Wiedervorführung oder sogar ein anderer Reifen fällig. Wenn das Gutachten geschrieben wird genau darauf achten was da rein kommt, denn genau das wird auch nachher in die Papiere übernommen… nicht mehr und viel wichtiger auch nicht weniger. Mindestens ist es die entsprechende Größe und Reifentyp, bei bestehendem Eintrag ¨Reifen gemäß Betriebserlaubnis¨ auch Reifenhersteller und wenns ganz penibel wird auch das Profil. (auf letzteres wird auch schon mal verzichtet)

8. Eintragung machen lassen. Mit dem Gutachten geht es dann zur Zulassungsstelle, hier ist das nur eine reine Formalität… nötige Unterlagen: Zulassungsbescheinigung I + II, Gutachten und zur Sicherheit die letzte Bescheinigung der HU, Personalausweis ggf. Vollmacht des KFZ Halters.

Alles soweit geklappt? Meinen Glückwunsch und allzeit gute Fahrt.

Nicht geklappt oder zu kompliziert? Mangel beheben und erneut versuchen…ggf. Prüfstelle wechseln… wenn Euch das alles zu kompliziert ist einfach mal bei einer Schrauberbude für Oldtimer oder Customizer nachfragen (Duc und Guzzi Werkstätten gehen auch oft), gegen Einwurf kleiner Münzen helfen die fast jedem, haben meist gute Beziehungen zu den Prüfstellen und wissen auch was alles geht.

 

Zeitaufwand: ca.8h (Unterlagen sichten, Vorgespräch, Reifen bestellen und aufziehen,Abnahme Termin, Eintragung machen lassen)

Kosten für meine kleine CB450N:

Unterlagen ausdrucken und 3 Telefonate :  5EUR

Reifen incl. Montage: 145EUR

Gutachten erstellen lassen:  67EUR

Eintragung in die Fahrzeugpapiere: 11,70EUR

Summer reiner Verwaltungsaufwand: 83,70EUR

Summe mit Reifen: 228,70EUR

 

Alles hier Geschriebene sollte nur als Empfehlung gelten und bedingt keiner Richtigkeit! Eintragungen sind immer eine individuelle Angelegenheit und von vielen Faktoren abhängig. Aber für alles gilt: Prüfer sind nur Menschen und wollen Euch nichts böses  und ¨Ehrlichkeit währt am längsten¨. 😀

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